{"id":142310,"date":"2026-08-03T03:02:21","date_gmt":"2026-08-03T01:02:21","guid":{"rendered":"https:\/\/news.abusizz.ch\/thesaurierende-etfs-und-steuern-verkauf-auszahlungsplan-und-vorabpauschale-2026\/"},"modified":"2026-08-03T03:02:21","modified_gmt":"2026-08-03T01:02:21","slug":"thesaurierende-etfs-und-steuern-verkauf-auszahlungsplan-und-vorabpauschale-2026","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/news.abusizz.ch\/en\/thesaurierende-etfs-und-steuern-verkauf-auszahlungsplan-und-vorabpauschale-2026\/","title":{"rendered":"Accumulating ETFs and Taxes: Sale, Payout Plan, and Advance Flat-Rate Tax 2026"},"content":{"rendered":"<div>\n<div id=\"attachment_89771\" style=\"width: 410px\" class=\"wp-caption alignleft\">\n<p id=\"caption-attachment-89771\" class=\"wp-caption-text\">Mit der richtigen Berechnung der Vorabpauschale behalten ETF-Anleger bei den Steuern 2026 den Durchblick. (Foto: Magnific.com, laddawanpunna)<\/p>\n<\/div>\n<p>Viele Anleger bevorzugen thesaurierende ETFs gegen\u00fcber der aussch\u00fcttenden Variante. Das hat vermeintlich gute Gr\u00fcnde, schlie\u00dflich verbleiben alle Ertr\u00e4ge im Fonds, sodass der Kapitalstock sukzessive anw\u00e4chst und der Zinseszinseffekt sein Potenzial besonders wirkungsvoll entfalten kann.<\/p>\n<p>Aber: Seit der Investmentsteuerreform im Jahr 2018 entstehen Anlegern selbst beim blo\u00dfen Halten eines thesaurierenden ETFs unter Umst\u00e4nden Kosten. Schuld daran ist die sogenannte Vorabpauschale, \u00fcber die der Fiskus die bisherigen steuerlichen Differenzen zwischen thesaurierenden und aussch\u00fcttenden ETFs anzugleichen versucht. Und auch bei einem sp\u00e4teren Verkauf oder einem Auszahlungsplan h\u00e4lt das deutsche Investmentsteuerrecht gewisse \u00dcberraschungen bereit.<\/p>\n<div class=\"infobox\">\n<p><strong>Das Wichtigste zu thesaurierende ETFs und Steuern<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>Seit 2018 f\u00e4llt durch die Vorabpauschale auch ohne Verkauf eine fiktive j\u00e4hrliche Mindestbesteuerung an.<\/li>\n<li>F\u00fcr 2026 stieg der relevante Basiszins des Bundesfinanzministeriums auf 3,20 Prozent.<\/li>\n<li>Bei einem Auszahlungsplan wird jede Auszahlung wie ein Teilverkauf nach dem Fifo-Prinzip besteuert, bereits gezahlte Pauschalen werden angerechnet.<\/li>\n<\/ul>\n<\/div>\n<h3>Spielregeln haben sich ge\u00e4ndert<\/h3>\n<p>Noch vor 2018 konnten thesaurierende ETFs mit einem echten Vorteil aufwarten. Da bei ihnen nichts ausgesch\u00fcttet wurde, floss auch nichts an das Finanzamt. S\u00e4mtliche aufgelaufenen Gewinne wurden erst bei einem Verkauf steuerpflichtig. Den daraus entstehenden Steuerstundungseffekt wollte der Gesetzgeber mit Paragraf 18 des Investmentsteuergesetzes allerdings begrenzen.<\/p>\n<p>Ergebnis dieses Vorhabens war die Vorabpauschale, eine fiktive j\u00e4hrliche Mindestbesteuerung, die selbst dann anf\u00e4llt, wenn dem Depot kein einziger Euro entnommen wird. Betroffen von der Regelung sind alle thesaurierenden Fonds und ETFs sowie aussch\u00fcttende Fonds, deren Aussch\u00fcttung unterhalb des gesetzlichen Mindestertrags liegt.<\/p>\n<p>Immerhin: Da sich die depotf\u00fchrende Bank in aller Regel selbst um die Ermittlung und Verrechnung der Vorabpauschale k\u00fcmmert, brauchen Anleger diesbez\u00fcglich normalerweise keine Angaben in ihrer Steuererkl\u00e4rung machen.<\/p>\n<h3>So entsteht die Steuerlast konkret<\/h3>\n<p>Grundlage der Vorabpauschale ist der Basiszins, den das Bundesfinanzministerium jedes Jahr auf der Basis der von der Deutschen Bundesbank kalkulierten Rendite langfristiger Bundeswertpapiere ver\u00f6ffentlicht. F\u00fcr 2026 liegt er bei 3,20 Prozent, nach 2,53 Prozent im Vorjahr. Der Basisertrag wiederum ergibt sich aus dem Depotwert zu Jahresbeginn, multipliziert mit dem Basiszins und einem gesetzlichen Abschlag von 30 Prozent. Aus 3,20 Prozent werden so effektiv 2,24 Prozent des Anfangswertes.<\/p>\n<p>Wichtig f\u00fcr die Praxis ist, dass die Vorabpauschale stets den kleineren Wert aus Basisertrag und der innerhalb eines Kalenderjahres erzielten, tats\u00e4chlichen Wertsteigerung darstellt. Sie kann demnach nie h\u00f6her ausfallen als der reale Kursgewinn. Bei Kursverlusten entf\u00e4llt sie ganz.<\/p>\n<p>Bei Aktien-ETFs mit mindestens 51 Prozent Aktienanteil bleiben zus\u00e4tzlich 30 Prozent des Betrags \u00fcber die Teilfreistellung steuerfrei. Hierzu ein kurzes Beispiel: Aus einem Depotwert von 20.000 Euro zum 1. Januar 2026 ergibt sich ein Basisertrag in H\u00f6he von 448 Euro. Nach der Teilfreistellung werden davon 313,60 Euro zur Steuer herangezogen, sodass unter der Annahme einer Belastung von 26,375 Prozent (Abgeltungssteuer plus Solidarit\u00e4tszuschlag exklusive Kirchensteuer) rund 83 Euro zu zahlen sind.<\/p>\n<p>Allerdings wird dieser Betrag nicht sofort f\u00e4llig, sondern erst am ersten Bankarbeitstag des Folgejahres (f\u00fcr das Jahr 2026 entsprechend im Januar 2027) vom Verrechnungskonto abgebucht. Achtung: Ohne ausreichendes Guthaben kann die Depotbank sogar Anteile verkaufen.<\/p>\n<h3>Was genau passiert beim Verkauf?<\/h3>\n<p>Aufmerksamkeit ist beim Zusammenspiel der Vorabpauschale mit der Ver\u00e4u\u00dferungsbesteuerung geboten. Wer seinen thesaurierenden ETF abst\u00f6\u00dft, muss nicht auf den kompletten Gewinn Abgeltungssteuer verrichten. Stattdessen werden s\u00e4mtliche \u00fcber die Jahre bereits gezahlten Vorabpauschalen auf den steuerpflichtigen Ver\u00e4u\u00dferungsgewinn angerechnet, sodass am Ende keine Doppelbesteuerung entsteht.<\/p>\n<p>Wird eine Anlage mit Verlust verkauft, erh\u00f6hen die zuvor geleisteten Vorabpauschalen sogar den steuerlich anerkannten Verlust, der dann wiederum mit anderen Kapitalertr\u00e4gen verrechnet werden kann. Im Verkaufsjahr selbst wird zudem keine weitere Vorabpauschale mehr erhoben \u2013 sie entf\u00e4llt f\u00fcr Anteile, die zum Jahresende bereits ver\u00e4u\u00dfert sind.<\/p>\n<p>Zur Ermittlung, welche Anteile als verkauft gelten, greift grunds\u00e4tzlich das Fifo-Prinzip, wonach zuerst gekaufte Anteile steuerlich auch als zuerst verkauft betrachtet werden. Die Berechnung wird dadurch beispielsweise bei ETF-Sparpl\u00e4nen mit vielen Kauftranchen durchaus verkompliziert, was dem Anleger aber insofern egal sein kann, als dass sich die depotf\u00fchrende Bank ohnehin um diese Angelegenheiten k\u00fcmmert.<\/p>\n<h3>Auch ein Auszahlungsplan ist betroffen<\/h3>\n<p>Einige Investoren nutzen f\u00fcr ihren Ruhestand einen Entnahmeplan. In diesem Fall ist es wichtig zu wissen, dass jede einzelne Auszahlung steuerlich einen Teilverkauf von ETF-Anteilen bedeutet und folglich wie ein regul\u00e4rer Verkauf behandelt wird \u2013 inklusive Fifo-Prinzip sowie der Anrechnung von etwaig bereits gezahlten Vorabpauschalen.<\/p>\n<p>Gleichzeitig unterliegen die weiter im Depot befindlichen Anteile unver\u00e4ndert der Vorabpauschale, solange sie nicht verkauft werden. In der Entnahmephase treffen damit potenziell 2 steuerlich relevante Mechanismen gleichzeitig auf denselben ETF: die laufende Vorabpauschale auf den Restbestand sowie die Abgeltungssteuer auf jeden bei der Entnahme realisierten Gewinn.<\/p>\n<p>Zwar droht hier aufgrund der Anrechnung keine doppelte Belastung, wohl aber eine gewisse Un\u00fcbersichtlichkeit, die Investoren bei der Liquidit\u00e4tsplanung ihres Verrechnungskontos im Hinterkopf behalten sollten.<\/p>\n<h3>Fazit: Thesaurierende ETF und Steuern<\/h3>\n<p>Nach wie vor sind thesaurierende ETFs ein sinnvolles Instrument f\u00fcr den langfristigen Verm\u00f6genaufbau, gleichwohl ihr fr\u00fcher bestehender Steuervorteil mit der Reform 2018 weitgehend neutralisiert wurde.<\/p>\n<p>Untersch\u00e4tzt werden sollte die Vorabpauschale besonders im Hinblick auf einen sp\u00e4teren Auszahlungsplan und die Konsequenzen f\u00fcr die Liquidit\u00e4t nicht. Insgesamt betrachtet liegen aussch\u00fcttende wie thesaurierende ETFs \u00fcber die gesamte Haltedauer eng beieinander. Ihr Unterschied betrifft vor allem den Zeitpunkt und nicht die H\u00f6he der steuerlichen Belastung.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p style=\"font-size: 12px;\">Disclaimer:<br \/>\nNo investment advice. No solicitation to buy or sell securities.<\/p>\n<p>The contribution <a href=\"https:\/\/www.ftd.de\/boerse\/anlagestrategie\/thesaurierende-etfs-und-steuern-vorabpauschale-verkauf-und-auszahlungsplan\/\">Accumulating ETFs and Taxes: Sale, Payout Plan, and Advance Flat-Rate Tax 2026<\/a> appeared first <a href=\"https:\/\/www.ftd.de\/\">ftd.de<\/a>.<\/p>\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mit der richtigen Berechnung der Vorabpauschale behalten ETF-Anleger bei den Steuern 2026 den Durchblick. (Foto: Magnific.com, laddawanpunna) Viele Anleger bevorzugen thesaurierende ETFs gegen\u00fcber der aussch\u00fcttenden Variante. 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